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Streuobstwiesen

Nur die wenigsten Streuobstwiesen erfüllen neue Kriterien

 

In den letzten Jahren hat der Biotopschutz in Deutschland an Bedeutung gewonnen, doch die neuen Kriterien für Streuobstwiesen sorgen für Besorgnis unter Naturschützern. Ein zentrales Kriterium der neuen Definition besagt, dass mindestens 75 Prozent der Bäume einen Kronenansatz in mindestens 1,80 Meter Höhe haben müssen. Diese Anforderung trifft auf die meisten Streuobstwiesen nicht zu und führt dazu, dass viele wertvolle Flächen aus dem Biotopschutz herausfallen.

 

Aktuell wird Streuobst im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms noch bei einem Kronenansatz von 1,60 Metern gefördert, während das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) sogar bereits ab 1,40 Metern fördert. Die neue Regelung scheint jedoch nicht nur übertrieben, sondern auch kontraproduktiv, denn sie lässt wertvolle Bestände ohne triftigen Grund aussortieren. Zusätzliche Anforderungen, wie etwa ein Stammumfang von mindestens 50 Zentimetern in einem Meter Baumhöhe, führen zur weiteren Diskriminierung dieser artenreichen Lebensräume.

 

Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass in der Verordnung keine ökologischen Merkmale wie ein reicher Höhlenbestand oder hohe Alt- und Totholzanteile berücksichtigt werden. Diese Strukturen sind für viele Tierarten unverzichtbar und stellen wichtige Lebensräume dar. Probekartierungen in den Landkreisen Erlangen-Höchstadt, Miltenberg und Bamberg bestätigen diese Problematik: Keine der 21 untersuchten Streuobstbestände erfüllt die neuen Kriterien.

 

Um den Erhalt der Streuobstwiesen zu sichern, bedarf es dringend eines angemessenen gesetzlichen Schutzes und attraktiver finanzieller Anreize für Landwirte. Diese müssten dafür belohnt werden, dass sie die Wiesen nutzen und durch fachgerechte Pflege an die nächsten Generationen weitergeben.

 

Die alarmierenden Erhebungen der Landesanstalt für Landwirtschaft zeigen einen dramatischen Rückgang: Von 1965 bis 2012 verschwanden im Freistaat rund 70 Prozent der Streuobstbäume – eine Abnahme von etwa 20 auf nur noch sechs Millionen Obstbäume. Oftmals mussten sie Wohn- und Gewerbegebieten weichen oder wurden in intensivere Anbauformen wie Ackerbau oder Plantagen überführt.

 

Es ist höchste Zeit, die wertvollen Streuobstwiesen zu schützen und ihnen die Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, die sie verdienen. Nur durch ein Umdenken in der Naturschutzpolitik können wir sicherstellen, dass diese wichtigen Ökosysteme nicht weiterhin aussterben.

 

 

Der bayerische Streuobstpakt – ein Meilenstein für die Erhaltung der Kulturlandschaft

 

Der Streuobstanbau ist in Bayern über Jahrhunderte entstanden. Diese Form des Obstanbaus ist für die Kulturlandschaft und Biodiversität bedeutend. Der Streuobstpakt trägt dem Rechnung; er kommt einem Generationenvertrag gleich. Am 18. Oktober 2021 unterzeichneten ihn die Bayerische Staatsregierung, relevante Verbände und Vereine. Staatsregierung und Zivilgesellschaft verpflichten sich wechselseitig, Streuobstbestände in Bayern anzulegen, zu pflegen und zu erhalten. Die Staatsregierung unterstützt 15 Jahre lang mit insgesamt rund 600 Millionen Euro.

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