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Landwirtschaft & Naturschutz in Bayern: Förderungen im Blick behalten

 

Für Landwirte in Bayern bieten Programme wie KULAP oder VNP eine reale Chance, naturschonende Bewirtschaftung gewinnbringend zu gestalten.

 

Wichtig ist aber: die richtige Maßnahme + richtiger Zeitpunkt + richtige Dokumentation.

 

Nutzen Sie die aktuellen Fördersätze als Orientierung – und prüfen Sie regelmäßig die offiziellen Richtlinien, da Änderungen möglich sind.

 

 

 

 

 

Warum diese Kombination wichtig ist

Bayerns Kulturlandschaft steht vor großen Herausforderungen: Artenrückgang, Intensivierung der Landwirtschaft, Strukturverluste. Programme wie das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) bieten Ihnen als Landwirt die Chance, Biodiversität zu fördern und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu erhalten. 

 

Aktuelle Förder-Module & Fördersätze (Bayern, Stand 2025)

(Auswahl – nicht vollständig. Verpflichtungs­zeitraum in der Regel fünf Jahre.)

 

GRÜNLANDMASSNAHMEN

  • K10 „Extensive Grünlandnutzung (1,00 GV/ha HFF)“: ≈ 125 €/ha. BayWa+2Landwirt Media+2
  • K12 „Heumilch – extensive Futtergewinnung“: ≈ 100 €/ha. Landwirt Media+1
  • K14 „Insektenschonende Mahd“: ≈ 60 €/ha. Landwirt Media+1
  • K16 „Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkt 15. Juni“: ≈ 320 €/ha. StMELF Bayern+1
  • K17 „Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkt 1. Juli“: ≈ 370 €/ha. StMELF Bayern+1
  • K18 „Extensive Grünlandnutzung in sensiblen Gebieten“: ≈ 350 €/ha. Landwirt Media+1
  • K20 „Mahd von Steilhangwiesen“: ca. 450 €/ha (Stufe 1), 650 €/ha (Stufe 2) bei starker Hangneigung. Landwirt Media+1

ACKER- UND SONDERBEREICHMASSNAHMEN

  • K32 „Mit blühenden Kulturen“: ≈ 100 €/ha. BayWa+1
  • K34 „Zur Verbesserung der Bodenstruktur“: ≈ 80 €/ha. BayWa+1
  • K48 „Winterbegrünung mit wildtiergerechten Saaten“: ≈ 80 €/ha. BayWa+1
  • K56 „Mehrjährige Blühflächen“: je nach Ertragsmesszahl (EMZ) zwischen ≈ 400-1.100 €/ha. StMELF Bayern+1

Hinweise zur Umsetzung

Antragstellung: Für die Periode 2025-2029 läuft der Grundantrag meist über das Onlineportal iBALIS

– Frist oft bis 27. Februar. 

 

Verpflichtungsdauer:

Viele Maßnahmen haben einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren. StMELF Bayern

Kombination: KULAP-Maßnahmen lassen sich oft mit Öko-Regelungen der 1. Säule oder mit dem Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) kombinieren. Landwirtschaft Bayern

 

Wichtig: Auch wenn ein Fördersatz genannt ist, besteht kein dauerhafter Anspruch auf Förderung – sie hängt von Budget, Mittelvergabe und Einhaltung der Vorgaben ab. StMELF Bayern

 

Warum sich die Maßnahmen lohnen – für Sie und die Natur

Sie erhalten finanzielle Ausgleichszahlungen für naturschonende Bewirtschaftung – z. B. spätere Mahd, geringerer Dünger, Strukturflächen.

Ihre Flächen gewinnen an ökologischer Qualität:

Extensiv genutzte Grünlandflächen und blühreiche Streifen fördern Artenvielfalt, u. a. bei Schmetterlingen und Bestäubern.

 

Ein gut gepflegtes Kulturlandschaftsbild kann sich langfristig positiv auf Betrieb und Umwelt auswirken.

 

Kurz-Checkliste zur Antragstellung

Flächen überprüfen: Sind sie für die gewünschte Maßnahme geeignet?

Frist merken: Antrag rechtzeitig über iBALIS stellen.

Verpflichtungen dokumentieren: Einsaat, Mahdzeitpunkt, Düngung, Rückzug von chem. Pflanzenschutz etc.

Fördersatz prüfen: Je Maßnahme unterschiedlich – akt. Liste beachten.

Kombinationsmöglichkeit prüfen: KULAP + Öko-Regelung + VNP.

Budget beachten: Förderprogramme können überzeichnet sein – schneller Antrag kann helfen.

 

Fördersätze und Maßnahmenbezeichnungen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen (Stand: 2025). Es besteht keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder fortlaufende Aktualisierung. Verbindlich sind ausschließlich die veröffentlichten Richtlinien der zuständigen Behörden sowie individuelle Bewilligungsbescheide.