Negative Auswirkung der Lichtverschmutzung :
Der Tag-Nacht-Wechsel wird verwaschen, mit Auswirkungen auf Tier und Mensch.
Durch das erfolgreiche Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“ 2019 gibt es in Bayern verbindliche Regelungen in Sachen Lichtverschmutzung. Unter anderem ist es gesetzlich verboten, die Fassaden öffentlicher Gebäude nach 23 Uhr anzustrahlen. Fraglich ist, ob in Bayern tatsächlich spätestens um 23 Uhr an Rathäusern, Schulen, Kirchen und Co. die Lichter auch wirklich ausgehen.
Falls nicht, empfiehlt es sich an die Gemeinde heranzutreten, auf das Gesetz aufmerksam zu machen und die Abschaltung zu verlangen.
Falls Sie aktiv werden und in Ihrer Kommune schauen, ob die 23-Uhr-Abschaltung erfolgt, geben Sie das Ergebnis (sowohl bei Nicht-Abschaltung als auch bei Abschaltung) bitte kurz an die Landesgeschäftsstelle weiter.
Die Landesgeschäftsstelle sammelt gleichzeitig die Rückmeldungen, um ggf. auf Landesebene aktiv zu werden, wenn sich ein bayernweites Problem abzeichnet. Hier geht’s zum Rückmelde-Formular:
https://www.lbv.de/ratgeber/naturwissen/lichtverschmutzung/meldung-beleuchtete-gebaeude/
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme! Mit ganz einfachen Mitteln können wir hier viel erreichen. Unnötiges Licht in der Nacht frisst nicht nur Strom und schädigt das Klima, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf unsere Biodiversität.
LBV Leitfaden Lichtverschmutzung umfassend in diesem PDF
Zigarettenstummel
Weltweit werden laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) rund 5,6 Billionen Zigaretten pro Jahr gequalmt.
5 600 000 000 000! Bis zu zwei Drittel der gerauchten Zigaretten werden auf den Boden geschmissen. Pro Jahr verschmutzen demnach zwischen 340 und 680.000 Tonnen Kippen unseren Planeten – ein gigantischer Berg von toxischem Sondermüll.
Unser Naturtelefon steht Ihnen von Montag bis Freitag von 9 bis 11 und von 14 bis 16 Uhr zur Verfügung. Hier beantworten wir direkt Ihre Fragen rund um den Naturschutz. Vom naturnahen Garten bis hin zu Nistkästen oder gefundenen Tieren.
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Alle Fragen rund um die Mitgliedschaft, Datenänderungen oder Spenden beantwortet Ihnen gerne unser Mitgliederservice.
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Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.