1909 wurde auf Betreiben des Königlich Bayerischen Innenministers in Bamberg die "Staatlich autorisierte Vogelschutzkommission für Bayern" mit Sitz in Garmisch gegründet. Über einige Umwege entstand daraus 1938 der "Landesbund für Vogelschutz in Bayern".
In den ersten Jahren seines Bestehens war der LBV ein reiner Vogelschutzverband. Doch ab 1968 wurden die Themen und Arbeitsbereiche des Verbandes breiter aufgefächert. Seit 1945 arbeitet der LBV sehr eng mit dem NABU zusammen. Seit 1999 besteht die heutige institutionalisierte strategische Zusammenarbeit. Seit den 1970er Jahren haben die Mitgliedszahlen stark zugenommen. Auch dadurch konnte der LBV immer mehr Aufgaben übernehmen, dazu zählt z.B. auch der Ankauf oder die Pacht von Flächen. 1980 ist die Zentrale des Verbands von Garmisch nach Hilpoltstein umgezogen.
Heute umfasst der LBV 95.000 Mitglieder und Förderer. Die Aktiven in den 250 Gruppen sind als Basis des Verbands praktisch flächendeckend aktiv und lokal stark verankert. Sie werden unterstützt von über 250 Mitarbeitern in der Landesgeschäftsstelle, sowie den 30 Bezirks-, Kreisgeschäftsstellen und Umweltstationen.
Die Aufgaben sind vielfältiger denn je: politische Lobbyarbeit, angewandte Naturschutzforschung, LBV-Kindergarten, Naturschutzjugend NAJU, Quellschutz-Projekte, Artenhilfsprogramme im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU), EU LIFE-Projekte, vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderte Großvorhaben.
Die Gesamteinnahmen des LBV liegen heute bei ca. 12 Mio. Euro jährlich. 50 % davon kommen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen, 15 % aus dem Verkauf von Naturschutzprodukten und Sponsoring und weitere 30 % aus Projektzuschüssen. Weit über die Hälfte der Ausgaben fliessen direkt in Naturschutzprojekte, Flächenankäufe und –pflege, ein weiterer großer Teil in die Umweltbildung.
Der LBV-Forschungsbericht 2024
Die wissenschaftliche Arbeiten seiner Kreisgruppen und
Mitglieder in einem eigenen Bericht zusammengestellt und veröffentlicht.
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Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.