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Windenergie kann einen großen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen leisten. Dazu ist allerdings eine naturverträgliche Planung notwendig. Denn es besteht die Gefahr, dass Windräder Tierarten gefährden: durch Kollisionen, Störung, Verdrängung oder Verlust des Lebensraums, Meidung und Barrierewirkung. Vor allem Fledermäuse und Vögel sind davon betroffen.
Windkraftanlagen bedrohen vor allem Arten, die in der Umgebung vorkommen. Aber auch Größe, Lage und Gestaltung des Windrads bzw. des Windparks spielen eine Rolle. Der LBV sieht die Windenergie als flächen- und energieeffizienteste Form regenerativer Energiegewinnung zum Schutz des Klimas an und begrüßt grundsätzlich den weiteren Ausbau. Das Ziel der Bayerischen Staatsregierung, bis zum Jahr 2021 etwa 1.000 bis 1.500 weitere Windkraftanlagen (WKA) errichten zu lassen, wirft speziell im Zusammenhang mit Vorkommen besonders betroffener Großvogelarten wie Rotmilan Seeadler oder Wiesenweihe einige Probleme auf.
Lesen Sie hier über die Grundlagen für die Bewertung des Kollisionsrisikos sowie über die aktuell geführte Diskussion um das Thema Windkraft und Vogelschutz. Der Artikel ist aus der Zeitschrift ANLiegen Natur, Ausgabe 36 (1) entnommen.