Streuobstwiesen und ihre Bedeutung

Streuobstwiese

 

Streuobstwiesen sind ein altes Kulturgut. Bis vor wenigen Jahrzehnten fand man sie noch an fast allen Dorfrändern. Die Dorfbewohner versorgten sich aus diesen Beständen mit Frischobst. Zugleich konnten sie den Grasertrag der Wiesen nutzen. Mit dem Aufschwung der industriellen Obsterzeugung haben Streuobstwiesen an Bedeutung verloren. Auch die Intensivierung der Grünlandwirtschaft, Flurbereinigung und zunehmende Verbauung haben Streuobstbestände zurückgehen lassen. 

Auf Streuobstwiesen wurden mehr als 5.000 Tierarten nachgewiesen. Streuobstwiesen zählen damit zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa.

  

Blühende Streuobstapfelbäume sind einfach ein schöner Anblick! Foto: Dr. E. Pfeuffer, LBV-Archiv

 

 

Streuobstwiesen nutzen?

eigenes Obst nutzen – sortenreich, ungespritzt und direkt vor der Haustür. Was Sie an Frischobst nicht benötigen, können Sie zu Fruchtsaft, Most und Dörrobst verarbeiten.

Auch Apfel-Allergiker können von der Streuobstwiese profitieren. Denn viele der alten Apfelsorten werden von Allergikern vertragen.

 

Die Wiese unter den Obstbäumen kann beweidet und zweimal im Jahr gemäht werden. Das Mähgut kann wie gewohnt verwendet werden.

Daneben gibt es eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten, die in der Streuobstwiese ihren Lebensraum haben.

Blütenreiche Wiesen locken zahlreiche Insekten an. Sie dienen als Bienenweide und ernähren Schmetterlinge. Die Borke der Bäume beheimatet Käfer und Spinnen. Herabgefallenes Obst wird von Igel und Siebenschläfer gleichermaßen gern gefressen.

Viele seltene Vogelarten sind auf Streuobstbestände angewiesen. Der Gartenrotschwanz findet hier ein Jagdrevier. Grün- und Grauspecht hämmern ihre Bruthöhlen in ausgewählte Bäume. Dort finden auch der seltene Steinkauz und Fledermäuse ein Quartier.

 

Förderung möglich:

www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/004012/index.php 

 

Sie möchten gerne eine Streuobstwiese anlegen und brauchen Unterstützung?

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LBV-Stellungnahme und Verbesserungsvorschläge

Anlage Stellungnahme LBV Verordnung Streuobst.pdf (200,6 KiB)