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Zwischen sachgemäßer Pflege
und Willkür ...
Jedes Frühjahr erreichen uns zahlreiche Zuschriften von entrüsteter Naturfreunde, dass in der Flur, an Straßen und in öffentlichen Grünanlagen Hecken einfach abrasiert oder gerodet werden. Wir sagen Ihnen, was sinnvoll und was nicht legal ist.
Hecken sind Lebensraum vieler Vielzahl von Tiere. Sie alle finden hier Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten. Die richtig gepflegte Hecke kann so manches Landschaftsbild verschönern und ist ein fester Bestandteil der traditionellen, bäuerlichen Kulturlandschaft.
Der Lebensraum Hecke geht ohne Pflege mit seinen Ökosystemleistungen jedoch verloren. Aber es ist nicht nur die richtige Pflege, sondern auch der richtige Zeitpunkt von Maßnahmen unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen wichtig.
Will man eine Strauchhecke sachgerecht pflegen, sollte man sie verjüngen. Bei der Verjüngung werden die Gehölze der Hecke fast bis auf den Boden zurückgeschnitten, in der Fachsprache nennt man dies „auf-den-Stock-setzen“. Dies mag nicht immer ästhetisch aussehen, doch nimmt ohne einen Rückschnitt langfristig die Dichte der Hecke ab, so dass viele Vogelarten keine geeigneten Nistplätze mehr finden.
Beim Auf-den-Stock-setzen wird abschnittsweise alle fünf Jahre ein Drittel der Hecke zurückgeschnitten. Im fränkisch-bayerischen Raum wird dies seit Jahrhunderten praktiziert. Die Bäume und Sträucher schlagen dann aus dem Stock wieder aus und es entsteht eine neue, dichte Hecke. Das dauert allerdings einige Jahre.
Durch eine sachgemäße Heckenpflege können häufige Fehler vermieden werden: fehlende Stufung, zu kleine oder große Abschnitte oder das rücksichtslose Auf-den-Stock-setzen der gesamten Heckenlänge, bei dem die Tiere ihren kompletten Rückzugsraum verlieren.
Nicht fachgerecht ist der Einsatz von Geräten, die Äste und Zweige nicht sauber abschneiden, sondern regelrecht „zerfetzen“. Ebenso wenig fachgerecht ist das senkrechte Beschneiden, da die Hecken dann für brütende Vögel zu durchsichtig werden.
Schnittguthaufen werden leicht zur tödlichen Gefahr
Aus Sicht des Artenschutzes muss das Häckseln der Schnittguthaufen in den Frühlings- und Sommermonaten deshalb unterbleiben. Rechtlich bestehen hierzu jedoch noch keine konkreten Vorgaben, allerdings gilt das naturschutzrechtliche Verbot der Beseitigung von Fortpflanzungsstätten
Dann passiert genau das, was der Gesetzgeber aus gutem Grund in der Brutzeit verhindern wollte.
Zwischen 1. März und 30. September ist der Radikalschnitt von Hecken gesetzlich verboten (§ 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz; Art.16, BayNatSchG). Die Missachtung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Dies gilt übrigens auch für Hecken im Garten!
Zwischen März und Juli sollen so in der Hauptbrutzeit der Vögel Störungen vermieden werden. In der Zeit von Oktober bis Februar ist für ein Zurückschneiden der Hecken ohnehin am besten geeignet.
Hier hat sich jedoch in den letzten Jahren eine ökologische Falle entwickelt. Vor allem an Straßen werden viele Hecken zwar gesetzeskonform vor dem 1. März geschnitten, das Schnittgut wird jedoch oft in großen Haufen zunächst an Ort und Stelle für längere Zeit gelagert.
Vogelarten, die in der Hecke gebrütet hätten, weichen nun in diese Asthaufen aus und bauen dort ihre Nester. Auch Igel und andere Kleintiere besiedeln gerne diese Todholzhaufen.
Wird das Astmaterial dann später zur Weiterverwendung als Hackschnitzel in der Brutzeit abtransportiert oder gleich an Ort und Stelle zerkleinert, haben die Vögel und andere Tiere keine Chance.
Hecken nehmen wichtige ökologische Funktionen in der Kulturlandschaft wahr und vernetzen Biotope miteinander. Der Erhalt dieser Strukturelemente fördert die Arten- und somit gleichermaßen die Vogelvielfalt. Die Pflege von Hecken und die Behandlung des Schnittgutes sollte daher vielerorts noch mit mehr Bedacht durchgeführt werden, denn dieses bedeutende Element unserer Landschaft ist es unbedingt wert.