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Durch das erfolgreiche Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“ 2019 gibt es in Bayern verbindliche Regelungen in Sachen Lichtverschmutzung. Unter anderem ist es gesetzlich verboten, die Fassaden öffentlicher Gebäude nach 23 Uhr anzustrahlen. Fraglich ist, ob in Bayern tatsächlich spätestens um 23 Uhr an Rathäusern, Schulen, Kirchen und Co. die Lichter auch wirklich ausgehen.
Falls nicht, empfiehlt es sich an die Gemeinde heranzutreten, auf das Gesetz aufmerksam zu machen und die Abschaltung zu verlangen.
Falls Sie aktiv werden und in Ihrer Kommune schauen, ob die 23-Uhr-Abschaltung erfolgt, geben Sie das Ergebnis (sowohl bei Nicht-Abschaltung als auch bei Abschaltung) bitte kurz an die Landesgeschäftsstelle weiter.
Die Landesgeschäftsstelle sammelt gleichzeitig die Rückmeldungen, um ggf. auf Landesebene aktiv zu werden, wenn sich ein bayernweites Problem abzeichnet. Hier geht’s zum Rückmelde-Formular:
https://www.lbv.de/ratgeber/naturwissen/lichtverschmutzung/meldung-beleuchtete-gebaeude/
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme! Mit ganz einfachen Mitteln können wir hier viel erreichen. Unnötiges Licht in der Nacht frisst nicht nur Strom und schädigt das Klima, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf unsere Biodiversität.
LBV Leitfaden Lichtverschmutzung umfassend in diesem PDF